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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 1 L 18/08   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 1 L 18/08 (https://dejure.org/2013,49191)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.12.2013 - 1 L 18/08 (https://dejure.org/2013,49191)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - 1 L 18/08 (https://dejure.org/2013,49191)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2000 - 1 L 50/98

    Antizipierte Benutzungsgebühr, Gebührenkalkulation, Gebührenpflicht,

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 1 L 18/08
    Davon ist der Senat bislang auch in früheren Entscheidungen ausgegangen (vgl. Urt. v. 23.02.2000 - 1 L 50/98 -, juris).

    Immerhin geht die Satzung für den Wasser- und Bodenverband Müritz selbst davon aus (Nr. 2.3, 21860 der Anlage I), dass Seeflächen bevorteilt werden, wenn auch mit einem Abschlag von 50% (vgl. zur Veranlagung von Gewässerflächen unter dem Gesichtspunkt von Unterhaltungsmaßnahmen Senatsurt. v. 23.02.2000 - 1 L 50/98 -, juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2010 - 1 L 200/05

    Kein Differenzierungsgebot bezüglich Wald- und Landwirtschaftsflächen bei der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 1 L 18/08
    Es entspricht der Rechtsprechung des Senates, dass jedes Grundstück im Einzugsgebiet eines Gewässers am natürlichen Abflussvorgang beteiligt ist (Urt. v. 23.06.2010 - 1 L 200/05 -, juris, Rn. 34) und deshalb der Flächenmaßstab grundsätzlich vorteilsgerecht ist.

    Nach der Senatsrechtsprechung ist im Übrigen davon auszugehen, dass sich ein oberirdisches Gewässer auf die Wasserwirtschaft des gesamten Einzugsgebietes auswirkt; regelmäßig ist jede Grundfläche im Einzugsgebiet am natürlichen Abflussvorgang beteiligt; jedem Grundstück eines Einzugsgebietes ist ein bestimmter Anteil an dem wasserwirtschaftlichen Tatbestand der Wasseraufnahme und -ableitung zuzurechnen, der die Gewässerunterhaltung erforderlich macht (Senatsurt. vom 23. Juni 2010 - 1 L 200/05 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 55/11

    Gewässerunterhaltungsbeitrag; Zuständigkeit der Verbandsgemeinde; übertragener

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 1 L 18/08
    Dies entspreche der Rechtsprechung des OVG Magdeburg (Urt. v. 25.04.2012 - 2 L 55/11 -, juris) und gelte in Mecklenburg-Vorpommern entsprechend.

    Dem im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des OVG Magdeburg (Urt. v. 25.04.2012 - 2 L 55/11 -, juris) erhobenen Einwand des Klägers, die Gemeinde K. habe keine Befugnis zum Erlass der "Umlagesatzung" gehabt, ist nicht zu folgen.

  • BVerwG, 02.08.2012 - 7 CN 1.11

    Normenkontrolle; Beschwer; Grundwasser; Trinkwasservorkommen; Wasserschutzgebiet;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 1 L 18/08
    Danach darf sich bei der Abgrenzung eines Wasserschutzgebietes, die sich - soweit möglich - an den hydrogeologisch-hydraulisch ermittelten Grenzen des Wassereinzugsgebietes zu orientieren hat, wegen der damit verbundenen praktischen Schwierigkeiten und im Interesse von Normenklarheit und Praktikabilität vorgegebenen rechtlichen Merkmalen, etwa Grundstückgrenzen, folgen (BVerwG, Urt. v. 02.08.2012 - 7 CN 1/11 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2010 - 20 A 1896/08

    Heranziehung eines Grundstückeigentümers zur Mitgliedschaft und Leistung von

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 1 L 18/08
    Rohrdurchlässe bewirken typischerweise, dass Unterhaltungsarbeiten an der Gewässersohle und den Böschungen (Mähen) nicht kontinuierlich fortgesetzt werden können, sondern unterbrochen werden müssen, dass sich im Hochwasserfall Treibgut vor dem oder am Durchlass festsetzt, welches entfernt werden muss, und dass sich innerhalb eines Durchlasses Ablagerungen oder Hindernisse bilden können, die aufwändigere Kontrollmaßnahmen erfordern und die gegebenenfalls auf Grund der eingeschränkten Zugänglichkeit des Gewässers im Bereich der Anlage aufwändiger entfernt werden müssen (so OVG Münster, Urt. v. 13.07.2010 - 20 A 1896/08 -, juris; vgl. auch Anlage 1 - Veranlagungsregel "Mehrkosten" zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Rügen v. 06.12.2006).
  • OVG Niedersachsen, 26.08.1996 - 3 L 5612/93

    Unterhaltsverband; Umlegung von Beiträgen; Maßstab; Flächenmaßstab; Umlegung nach

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 1 L 18/08
    Unter die danach von § 3 Abs. 1 Satz 2 GUVG erfassten Anlagen in, an oder über Gewässern, die die Unterhaltung, d.h. die Reinigung, Räumung, Erhaltung, Freihaltung des Gewässerbettes sowie die Sicherung, Freihaltung und Instandsetzung der Ufer (vgl. Breuer, Wasserrecht, 3. Aufl., Rn. 931) erschweren, gehören nach § 36 WHG "insbesondere" bauliche Anlagen wie Gebäude, Brücken, Stege, Unterführungen, Hafenanlagen und Anlegestellen, desweiteren etwa Stauwehre, Brückenpfeiler, Stützmauern, Bauwerksfundamente, Brückenwiderlager, Entnahme- und Einleitungsbauwerke, Rohrdurchlässe und Verrohrungen, die zur Kreuzung mit einem Verkehrsweg oder als Überweg für die landwirtschaftliche Nutzung errichtet werden (Chychowski/Reinhardt, WHG, 10. Aufl., § 36, Rn. 4, § 40, Rn. 17ff; Kollmann, LWG Schleswig-Holstein, Kommentar, Stand Mai 2011, § 50, Anm. 2; vgl. auch Reffken/Elsner Nds.WG, Kommentar, § 64, Rn. 9; OVG Lüneburg, Urt. v. 26.08.1996 - 3 L 5612/93 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2008 - 1 L 170/06

    Notwendigkeit der Angabe der konkreten Bezeichnung der Genehmigungsbehörde bei

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 1 L 18/08
    Die Veröffentlichung der Gebietsgrenze ist wegen der dem Verband zugeordneten Befugnisse (z. B. Beitragserhebung per Bescheid, Enteignung) eine selbstverständliche rechtsstaatliche Anforderung (vgl. dazu Senatsurt. v. 30.04.2008 - 1 L 170/06 -, juris, Rn. 25).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12

    Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 1 L 18/08
    Daher sieht der Senat in der Auflistung unter Nr. 20 der Anlage I eine ausfüllungsbedürftige planwidrige Regelungslücke (vgl. zu den diesbezüglichen Voraussetzungen etwa BVerwG, Urt. v. 16.05.2013 - 5 C 28/12 -, juris), die um das Einzugsgebiet der "D. im Landkreis Müritz" zu ergänzen ist.
  • VGH Hessen, 11.11.2011 - 7 A 2465/10

    Fehlerhafte Gründung eines Wasser- und Bodenverbandes

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 1 L 18/08
    Insbesondere trifft § 1 Abs. 3 VS 2008 eine § 6 Abs. 2 Nr. 3 Wasserverbandsgesetz (WVG) genügende Bestimmung über das Verbandsgebiet (vgl. zu den Bestimmtheitsanforderungen BVerwGE 18, 319, 322; VGH Kassel, Urt. v. 11.11.2011 - 7 A 2465/10 -, juris; Rapsch, Wasserverbandsrecht, Rn. 72, Fn. 59).
  • VG Greifswald, 14.12.2007 - 3 A 587/05

    Erhebung von Wasser- und Bodenverbandsgebühren

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 1 L 18/08
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 14. Dezember 2007 (3 A 587/05) wird zurückgewiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.1991 - 2 A 2058/89

    Rückwirkung einer Satzung; Ersatzvornahme; Abgabensatzung; Gerichtliche

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2010 - 1 L 90/06

    Organisation der Wasser- und Bodenverbände in Mecklenburg-Vorpommern

  • VG Greifswald, 28.10.2009 - 3 A 1228/07

    Rechtmäßigkeit einer Verbandssatzung; erforderlicher Mindestinhalt einer Satzung;

  • VG Lüneburg, 07.12.2010 - 3 A 88/09

    Beitragsklasse; Gewässerdichte; Verbandsbeitrag; Wasser- und Bodenverband

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2023 - 3 LB 345/18

    Beiträge zur allgemeinen Gewässerunterhaltung von Gewässern erster Ordnung

    Die Abweichung der landesrechtlichen Regelung von § 40 Abs. 1 Satz 3 WHG ergebe sich aus dem Vorteilsbegriff in § 3 Abs. 1 GUVG sowie dessen Auslegung durch das Oberverwaltungsgericht Greifswald, das in seinem Urteil vom 18. Dezember 2013 - 1 L 18/08 - im Rahmen eines obiter dictums hervorgehoben habe, auch wasserwirtschaftliche Regulierungsmaßnahmen an den Gewässern zweiter Ordnung könnten aufgrund der bestehenden Wechselwirkungen mit den Verbandsgewässern einen beitragsrechtlich relevanten Vorteil begründen.

    Maßgebliches Kriterium für die Zugehörigkeit von Grundstücksflächen zum Verbandsgebiet ist nicht die Gewässerunterhaltungspflicht, sondern die Lage des Grundstücks in einem bestimmten Einzugsgebiet (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 1 L 18/08 - juris Rn. 54).

    Soweit dem Urteil des seinerzeit zuständigen 1. Senats vom 18. Dezember 2013 - 1 L 18/08 - (juris Rn. 53 ff.) eine andere Bewertung zu entnehmen ist, wird daran nicht festgehalten.

  • VG Gelsenkirchen, 08.10.2012 - 13 K 5117/12

    Unterhaltsaufwand, seitliches Einzugsgebiet, Wasserverband, Verbandsgebiet,

    Umdrucks, juris (Orientierungssatz).Vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 1 L 18/08 -, Rdnr. 34, sondern er kann sich auch darauf berufen, dass sein Grundstück zu Unrecht in das satzungsmäßige Verbandsgebiet aufgenommen wurde und gegen seine Heranziehung einwenden, dass die Abgrenzung des Verbandsgebietes bezogen auf sein Grundstück fehlerhaft sei.

    vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 1 L 18/08 -, juris, Rdnr. 51; VGH Kassel, Urteil vom 11. November 2011 - 7 A 2465/10 -, juris, Rdnr. 38 m.w.N.; nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 9. März 2012 - / B 10/12 -, juris.

    vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 1 L 18/08 -, juris, Rdnr. 35.

  • VG Greifswald, 05.03.2018 - 3 A 1919/16

    Wasser- und Bodenverbandsbeiträge auch für Eigentümer von Gewässern erster

    Soweit dieses in dem Urteil vom 18. Dezember 2013 (- 1 L 18/08 -) erkannt habe, dass für die Gewässerunterhaltungsverbände in Mecklenburg-Vorpommern eine lückenlose Flächenzuordnung nach Gewässereinzugsgebieten bestehe, folge daraus lediglich, dass die Klägerin Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes "Rügen" sei.

    Niederschlag, der auf diese Wasserflächen niedergeht, wird von den Gewässern abgeführt (OVG Greifswald, Urt. v. 18.12.2013 - 1 L 18/08 -, juris Rn. 54).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2013 - 1 L 25/13

    Anerkennung eines Dienstunfalls - zur Frage der Verletzung einer Aufklärungs-

    Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil die Antragsschrift aus sich heraus verständlich sein muss und die Zulassungsgründe unter substantiiertem Vorbringen konkret aufgezeigt werden müssen ( vgl. OVG LSA, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 L 18/08 -, m. w. N. ).
  • VG Greifswald, 25.06.2018 - 3 A 2217/16

    Wasser- und Bodenverbandsbeiträge

    Soweit dieses in dem Urteil vom 18. Dezember 2013 (- 1 L 18/08 -) erkannt habe, dass für die Gewässerunterhaltungsverbände in Mecklenburg-Vorpommern eine lückenlose Flächenzuordnung nach Gewässereinzugsgebieten bestehe, folge daraus lediglich, dass die Klägerin Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes sei.

    Niederschlag, der auf diese Wasserflächen niedergeht, wird von den Gewässern abgeführt (OVG Greifswald, Urt. v. 18.12.2013 - 1 L 18/08 -, juris Rn. 54).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 3 L 203/15

    Halter eines gefährlichen Hundes

    Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil die Antragsschrift aus sich heraus verständlich sein muss und die Zulassungsgründe unter substantiiertem Vorbringen konkret aufgezeigt werden müssen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 L 18/08 -, m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2012 - 1 L 28/12

    Umzug in Zuständigkeitsbereich einer anderen Landesärztekammer

    Wie bereits ausgeführt muss die Antragsbegründungsschrift aus sich selbst heraus verständlich und nachvollziehbar sein und den geltend gemachten Zulassungsgrund unter substantiiertem Vorbringen konkret aufzeigen (std. Rspr. d. Senats, vgl. Beschluss vom 20. März 2008 - 1 L 18/08 -[ m. w. N.]).
  • VG Potsdam, 04.09.2017 - 1 K 4405/15

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

    Das Verbandsgebiet muss dabei so genau beschrieben werden, dass seine Grenzen für jedes Verbandsmitglied und für die Allgemeinheit eindeutig erkennbar festliegen (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 1 L 18/08, juris Rn. 51).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2023 - 4 L 15/23

    Wertmäßiger Kostenbegriff bei der Ermittlung der Beiträge zum

    Die Definition des Verbandsgebiets der Wasser- und Bodenverbände ist für die Frage der Mitgliedschaft und der Mitgliedsbeiträge von entscheidender Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. April 2020 - 1 BvR 2705/16 -, juris Rn. 27) und erfordert eine rechtsstaatlich hinreichende Bestimmung des Verbandsgebiets als Mindestinhalt der Verbandssatzung gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 3 WVG durch eine Gebietsumgrenzung, die eindeutig erkennen lässt, welche Grundstücke zum Verband gehören (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 1 L 18/08 -, juris Rn. 51).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.08.2013 - 1 L 81/13

    Sperrzeitverkürzung für eine Spielhalle

    Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil die Antragsschrift aus sich heraus verständlich sein muss und die Zulassungsgründe unter substantiiertem Vorbringen konkret aufgezeigt werden müssen (std. Rspr. d. Senats, vgl. Beschluss vom 20. März 2008 - 1 L 18/08 - m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - 1 L 6/13

    Widerruf einer Zuwendung wegen der Weltwirtschaftskrise 2009

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2010 - 1 L 62/10

    Gewerbeuntersagungsverfügung wegen Steuer- und Beitragsrückständen; maßgeblicher

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 1 L 5/10

    Zuordnung von Mängeln in der Beweiswürdigung und richterlichen

  • VG Frankfurt/Oder, 08.07.2016 - 5 K 140/12

    Heranziehung zu Verbandsbeiträgen an einen Gewässer- und Deichverband: Festlegung

  • VG Potsdam, 13.07.2017 - 1 K 410/16

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2013 - 1 L 4/13

    Bestimmungsurteil; Aufhebung des Zinsfestsetzungs- und Kostenbescheids

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2023 - 4 L 2/23

    Hinreichende Bestimmtheit des Verbandsgebietes eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2014 - 9 N 12.14

    Gewässerunterhaltungsumlage; Durchgriffsrüge; Verbandsbeitrag; Verbandsbeirat;

  • VG Potsdam, 13.07.2017 - 1 K 3231/16

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

  • VG Greifswald, 21.04.2016 - 3 A 252/14

    Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen eines Wasser- und Bodenverbandes

  • VG Greifswald, 07.08.2014 - 3 A 608/12

    Wasser- und Bodenverbandsgebühren

  • VG Greifswald, 10.03.2016 - 3 A 13/14

    Wasser- und Bodenverbandsgebühren: Kosten für den Betrieb eines Schöpfwerks;

  • VG Greifswald, 26.03.2021 - 3 A 2144/20

    Wasser- und Bodenverbandsgebühren; Umlage von Schöpfwerkskosten; Bestimmung eines

  • VG Greifswald, 10.07.2014 - 3 A 1621/12

    Wasser- und Bodenverbandsgebühren

  • VG Schwerin, 25.01.2019 - 4 A 37/17

    Erhebung eines Wasserverbandsbeitrages; Schadensverhütung

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